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Allgemein

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Seit dem 15. März 2010 führt der Rechtsdienst der Staatskanzlei das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und -schweizer des Kantons Thurgau.

Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer können Sie sich bei Ihrer Schweizerischen Vertretung im Ausland für das Stimmrecht anmelden. Wenn Sie im Fürstentum Liechtenstein Wohnsitz genommen haben, ist das Passbüro des Kantons St. Gallen zuständig.

Der Versand des Stimmmaterials ins Ausland wird kantonal organisiert. Die briefliche Stimmabgabe erfolgt direkt an die Staatskanzlei, wo die Stimmen ausgezählt und die Ergebnisse separat ausgewiesen werden. Detaillierte Informationen zur Stimmabgabe finden Sie jeweils in den Abstimmungsunterlagen.

Sie finden nachfolgend nützliche Informationen und Unterlagen zu Ihrem Stimmrecht. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere E-Mail-Adresse lautet: rechtsdienst.sk@tg.ch Telefon +41 52 724 26 93 (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.